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BAFA Förderung Klimaanlage 2023

Klimaanlagen-Förderung 2021 + 2022 + 2023 für Privat & Gewerbe

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Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Damit wurden die bisherigen Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Heizen vereinheitlicht.

Die Bundesregierung setzt mit dem Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) eine massive Erweiterung der bestehenden Förderung zur energetischen Sanierung von Gebäuden um. Die neue Förderrichtlinie wird in zwei Schritten umgesetzt.

  • Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Ab 1. Juli 2021 gilt zudem die Förderrichtlinie für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Richtlinie für Einzelmaßnahmen (seit 1.1.2021)

Folgende Förderungen sind unter anderem möglich:

  • Bei einer Modernisierung oder dem Einbau einer Lüftungsanlage in Nichtwohngebäuden oder Wohngebäuden ist eine Förderung von 20 % möglich
  • Bei der Heizungs-Modernisierung mit einer Wärmepumpe (Split-Klimaanlagen sind Luft-Luft-Wärmepumpen) in Nichtwohngebäuden oder Wohngebäuden können Kunden mit einer Förderung in Höhe von bis zu 25 % rechnen
  • Der Tausch einer Ölheizung in Nichtwohngebäuden oder Wohngebäuden gegen eine Wärmepumpe (Klimaanlagen sind Luft-Luft-Wärmepumpen) wird mit einer Förderung von 35 % belohnt
  • Neu ist außerdem ein zusätzlicher Bonus von 5 %, wenn in Wohngebäuden der Heizungstausch und der Einsatz einer Wärmepumpe Teil eines längerfristigen individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind. Damit werden beim Tausch einer Ölheizung sogar 50 % der förderfähigen Kosten von max. 60.000 € pro Wohneinheit erstattet! Hinzu kommt: Mit diesem Fördersatz wird die Gesamtmaßnahme gefördert, also nicht nur der Heizungstausch selbst, sondern zum Beispiel auch der Rückbau einer alten Ölheizung, die Entsorgung von Öltanks, Malerarbeiten und weitere Umfeldmaßnahmen

Förderungen bei Wohn- und Nichtwohngebäuden in der Sanierung (seit 1.1.2021)

Wohngebäude

Bei Wohngebäuden sind fortan neben der Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen und Sole-Wasser-Wärmepumpen auch Zuschüsse für Luft-Luft-Wärmepumpen möglich. Solarthermie, Gasbrennwert und Hybridwärmepumpen sind weiterhin in der Förderrichtlinie beinhaltet.

Nichtwohngebäude

Im Nichtwohnbereich erweitert sich die Palette an förderfahigen Systemen besonders stark: Das Förderprogramm umschließt nun neben Wärmepumpen auch Lüftungsgeräte, Kaltwassersätze und Klimaanlagen – also ebenfalls Luft-Luft-Wärmepumpen.

Informationsfilm Bundesförderung für effiziente Gebäude (YouTube)

ACHTUNG: 

Der Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK) weist darauf hin, dass Luft-Luft-Wärmepumpen im Rahmen der (BEG EM) aktuell von der Förderung ausgenommen sind. Grund für den kurzfristigen Förderstopp Mitte Februar 2023 durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sei die unklare Lage bei den Förder-Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle, den hydraulischen Abgleich sowie den Nachweis der Jahresarbeitszahl nach VDI 4650. Betroffen sind sämtliche Luft-Luft-Wärmepumpen von allen Herstellern. 

 

Wie genau kam es dazu?

Luft-Luft-Wärmepumpen werden seit Inkrafttreten der BEG im Januar 2021 gefördert. Am 01.01.2023 änderten sich jedoch die technischen Mindestanforderungen der BEG EM für Wärmepumpen. In der dafür formulierten Förderrichtlinie vom 09.12.2022, die die Änderungen inklusive der technischen Mindestanforderungen zusammenfasst, galten Luft-Luft-Wärmepumpen – zunächst weiterhin als förderfähig. Doch unklare Spezifikationen und Anforderungen an diese Geräte im Hinblick auf die geforderten Hersteller- und Fachunternehmererklärungen führten in der Praxis dazu, dass ein rechtssicheres Beantragen der Förderung für Luft-Luft-Wärmepumpen ohne ergänzende Klarstellung durch das BAFA und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) nicht möglich sind. Darüber informiert der FGK in seiner Pressemeldung vom 10. Februar 2023.

Streitigkeiten beim späteren Nachweis sollen vermieden werden

Bei einem Branchengespräch des FGK mit dem BAFA am 06.02.2023 ist in Übereinkunft mit den Geräteherstellern beschlossen worden, die Beantragung der Förderung für Luft-Luft-Wärmepumpen vorläufig auszusetzen und die Geräte vorübergehend von der Liste der förderfähigen Wärmepumpen zu streichen. Durch diese einschneidende Maßnahme des BAFA sollen Streitigkeiten der Antragsteller mit dem BAFA aufgrund der augenblicklich nicht geklärten Vorgehensweise beim späteren Nachweis vermieden werden.

Hintergrund dieser Maßnahme sind Unklarheiten bei den Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle. Seitens des BAFA wird die Netzdienlichkeit als erfüllt betrachtet, wenn unter Punkt 8.24 der Liste der technischen FAQ mindestens die Kriterien des aktuellen „SG Ready Regulariums (V 2.0)“  oder „VHP Ready 4.0 Spezifikation“ erfüllt werden.

Eine Lösung für die Wiederaufnahmen der Förderung wird gesucht

Erklärtes Ziel des BAFA ist es, dass Luft-Luft-Wärmepumpen wieder in die Liste der förderfähigen Wärmepumpen aufgenommen werden. Um Klarheit bei den Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpen zur Erfüllung der Netzdienlichkeit im Rahmen der BEG und bei der späteren Nachweisführung herbeizuführen, arbeiten der FGK, das BAFA und das BMWK aktuell um eine entsprechende Aufnahme des „FGK Status-Reports 60“ in die Liste der technischen FAQ

Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Netzdienlichkeit“?

Förderfähige Wärmepumpen müssen laut BEG seit dem 01.01.2023 über Schnittstellen verfügen, über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden können. Damit sollen Lastspitzen im Netz vermieden werden, indem die aufgenommene Leistung der Wärmepumpe bei Netzengpässen begrenzt wird bzw. bei Netzüberschüssen die Leistung einer Wärmepumpe über die Schnittstellen hochgefahren und die Energie im Wärme- oder Warmwasserspeicher gespeichert wird. Da bei Luft-Luft Wärmepumpen kein zusätzlicher Speicher angeschlossen ist, sondern das Gebäude oder der einzelne Raum als Speicher dient, ist eine Ansteuerung, wie SG Ready sie vorsieht, nicht möglich. Die für Luft-Luft Wärmepumpen mögliche Ansteuerung wurde seitens des FGK im Status-Report 60 definiert. Der FGK hatte im Jahr 2022 das BMWK und das BAFA rechtzeitig darauf hingewiesen, dass eine separate Betrachtung für Luft-Luft Wärmepumpen beim Thema Netzdienlichkeit notwendig ist. Die gleiche unklare Situation trifft auch auf die Forderung der Richtline zu, dass ein Nachweis der Jahresarbeitszahl nach VDI 4650 für Luft-Luft Wärmepumpen zu erbringen ist, obwohl diese Richtlinie für Luft-Luft Wärmepumpen keine Anwendung findet. 

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