Klimaanlagen-Förderung 2021 + 2022 für Privat & Gewerbe
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Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Damit wurden die bisherigen Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Heizen vereinheitlicht.
Die Bundesregierung setzt mit dem Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) eine massive Erweiterung der bestehenden Förderung zur energetischen Sanierung von Gebäuden um. Die neue Förderrichtlinie wird in zwei Schritten umgesetzt.
- Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Ab 1. Juli 2021 gilt zudem die Förderrichtlinie für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Richtlinie für Einzelmaßnahmen (seit 1.1.2021)
Folgende Förderungen sind unter anderem möglich:
- Bei einer Modernisierung oder dem Einbau einer Lüftungsanlage in Nichtwohngebäuden oder Wohngebäuden ist eine Förderung von 20 % möglich
- Beim Einbau einer Klimaanlage in Nichtwohngebäuden ist eine Förderung von 20 % möglich
- Bei der Heizungs-Modernisierung mit einer Wärmepumpe (Klimaanlagen sind Luft-Luft-Wärmepumpen) in Nichtwohngebäuden oder Wohngebäuden können Kunden mit einer Förderung in Höhe von 35 % rechnen
- Der Tausch einer Ölheizung in Nichtwohngebäuden oder Wohngebäuden gegen eine Wärmepumpe (Klimaanlagen sind Luft-Luft-Wärmepumpen) wird mit einer Förderung von 45 % belohnt
- Neu ist außerdem ein zusätzlicher Bonus von 5 %, wenn in Wohngebäuden der Heizungstausch und der Einsatz einer Wärmepumpe Teil eines längerfristigen individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) sind. Damit werden beim Tausch einer Ölheizung sogar 50 % der förderfähigen Kosten von max. 60.000 € pro Wohneinheit erstattet! Hinzu kommt: Mit diesem Fördersatz wird die Gesamtmaßnahme gefördert, also nicht nur der Heizungstausch selbst, sondern zum Beispiel auch der Rückbau einer alten Ölheizung, die Entsorgung von Öltanks, Malerarbeiten und weitere Umfeldmaßnahmen
Förderungen bei Wohn- und Nichtwohngebäuden in der Sanierung (seit 1.1.2021)
Wohngebäude
Bei Wohngebäuden sind fortan neben der Förderung von Luft-Wasser-Wärmepumpen und Sole-Wasser-Wärmepumpen auch Zuschüsse für Luft-Luft-Wärmepumpen möglich. Solarthermie, Gasbrennwert und Hybridwärmepumpen sind weiterhin in der Förderrichtlinie beinhaltet.
Nichtwohngebäude
Im Nichtwohnbereich erweitert sich die Palette an förderfahigen Systemen besonders stark: Das Förderprogramm umschließt nun neben Wärmepumpen auch Lüftungsgeräte, Kaltwassersätze und Klimaanlagen – also ebenfalls Luft-Luft-Wärmepumpen.
✔ Alle Klimageräte dieser Kategorie sind BAFA-förderfähig
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